Advanced Consulting UG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Advanced Consulting UG, Oberholzweg 25, 45326 Essen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Advanced Consulting UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Lieferung von Waren, die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie den Handel mit Anlagen, Teilen und Produkten im Umwelt- und Energiesektor.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Leistungen

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Vertrag.

(2) Beratungsleistungen des Auftragnehmers dienen der Unterstützung des Auftraggebers bei Entscheidungsfindung und Beschaffung. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Auftraggeber, insbesondere bei technischen, genehmigungsrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.

(3) Bei Warenlieferungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Spezifikationen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(4) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, behördlicher Maßnahmen oder verzögerter Lieferungen durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist angemessen.

(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Anzahlungen zu verlangen, insbesondere bei Beschaffungsaufträgen mit Herstellern im In- und Ausland.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und für angemessene Versicherung zu sorgen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung zu rügen.

(3) Bei Lieferungen von Herstellern im In- und Ausland gelten ergänzend die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, soweit diese dem Auftraggeber zugutekommen.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 eingreift.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 8 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Essen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Stand: September 2026

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